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   BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B   

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https://dejure.org/2018,24672
BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B (https://dejure.org/2018,24672)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B (https://dejure.org/2018,24672)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - B 12 KR 8/18 B (https://dejure.org/2018,24672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Rüge gegen die unanfechtbare Ablehnung der Gewährung von PKH; Verstoß gegen das Willkürverbot; Fehlerhafte Rechtsanwendung allein nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B
    Die fehlerhafte Rechtsanwendung allein begründet noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl BSG Beschluss vom 1.6.2017 - B 10 ÜG 30/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 14 RdNr 10).
  • BSG, 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; PKH-Verfahren; Unverschuldete

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B
    Unabhängig davon, dass der Kläger ein erfolgloses Bemühen um eine Prozessvertretung bei zumindest fünf zugelassenen Prozessbevollmächtigten (BSG Beschluss vom 26.7.2017 - B 12 R 28/17 B - Juris RdNr 11 mwN) nicht hinreichend aufgezeigt hat, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den oben zu 1. dargelegten Gründen aussichtslos.
  • BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 1710/02

    Zur Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung der Beiordnung eines

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B
    Dass der Zugang zum Berufungsgericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert und durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken der Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzt worden wäre (vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.12.2002 - 1 BvR 1710/02 - Juris RdNr 13), ist ebenfalls nicht dargetan oder nach Aktenlage zu erkennen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2017 - L 4 KR 525/14
    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 8/18 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 06.12.2017 - L 4 KR 525/14.
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